Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie die folgenden Geschäftsbedingungen, die das Verhältnis zwischen Ihnen und uns regeln
und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie sonstigen Flächen und Vitrinen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
2.1. Vertragspartner sind die Leda Hotel I GmbH & Co. KG, Leda Hotel II GmbH & Co. KG oder Leda Hotel III GmbH & Co. KG (nachfolgend Hotel genannt) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen, sofern diese auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Dies gilt insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Notwendige behördliche Genehmigungen für Veranstaltungen sind auf eigene Kosten vom Kunden einzuholen.
4. Zahlung, Zahlungsarten, Aufrechnung
4.1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe des Gesamtpreises, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
4.2. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.1. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.3. Rechnungen des Hotels sind nach Zugang sofort fällig, soweit kein anderer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart oder auf der Rechnung ausgewiesen ist.
4.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4.6. Der Kunde ist darüber informiert, dass das Hotel Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich bargeldlos entgegennimmt. Als Zahlungsmittel werden akzeptiert:
• Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express),
• Debitkarten (EC-Karten),
• SEPA-Überweisungen,
• elektronische Zahlungsdienste (Apple Pay, PayPal).
Ein Anspruch des Kunden auf Zahlung mittels Bargeld oder anderen nicht vorstehend angeführten Zahlungsmitteln besteht nicht.
4.7 Rechnungen des Hotels enthalten grundsätzlich nur die gesetzlichen Pflichtangaben (§ 14 UstG). Das Hotel ist nicht verpflichtet, zusätzliche Angaben, die dem Kunden oder einem Dritten für interne Zwecke dienen, wie z. B. Kostenstellen oder Projektreferenzen, in die Rechnung aufzunehmen. Solche zusätzlichen Angaben stellen keine Voraussetzung für die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs dar.
4.8. Sofern ein Dritter erklärt, die Kosten des Kunden zu übernehmen, sind etwaige Vorgaben für die Rechnungsstellung (z. B. Beifügung der Kostenübernahmeerklärung, zusätzliche Angaben für interne Zwecke) für das Hotel nicht bindend und lassen die sich aus der Erklärung folgenden Kostenübernahmeverpflichtung unberührt, soweit die Vorgaben nicht in der Kostenübernahmeerklärung ausdrücklich als Bedingung der Kostenübernahme gekennzeichnet sind.
4.9. Für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von Rechnungen auf Wunsch des Kunden, kann eine Gebühr von bis zu 20 EUR erhoben werden. Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Ergänzung der Rechnung der Korrektur einer inhaltlich unrichtigen oder der gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechenden Rechnung dient.
4.10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
5.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
5.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum Ablauf der für den Rücktritt vereinbarten Frist durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels zu begründen.
5.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits wegen Fristablaufs erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 5.4., 5.5. und 5.6.pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein wesentlich höherer Anspruch entstanden ist.
5.4. Teilt der Kunde dem Hotel erst 29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin mit, dass er die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen wird, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume, Flächen und Vitrinen 35% des ihm hierdurch entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jeder späteren Mitteilung der Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen 70% des Speiseumsatzes.
5.5. Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5.6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei Mitteilung der Nichtinanspruchnahme oder teilweisen Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen 29 bis 14 Tage. vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einer späteren Mitteilung 85% der Tagungspauschale x Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Rücktritt des Hotels
6.1. Wurde vereinbart, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen, Flächen oder Vitrinen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
6.2. Wird eine gemäß Ziffer 4.1. und/oder Ziffer 4.2. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn
6.3.1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
6.3.2. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
6.3.3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
6.3.4. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
6.3.5. ein Verstoß gegen die vorstehend in Ziffer 1.2. enthaltene Regelung zur Unter- und Weitervermietung vorliegt.
6.4. Der nach den Ziffern 6.1. bis 6.3. berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.5. Das Recht des Hotels, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Das Recht des Hotels Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
6.6. Tritt das Hotel wegen einer Pflichtverletzung des Kunden vom Vertrag zurück und ist der Kunde gegenüber dem Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so gelten für die Bestimmung der Höhe eines dem Hotel hieraus entstehenden (Miet-) Ausfallschadens vorstehende Ziffern 5.4., 5.5. und 5.6. entsprechend.
7. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
7.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 7.1. Satz 3 gilt entsprechend.
7.3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die angemieteten Veranstaltungsräume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
7.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen es sei denn, das Hotel hat die Veränderung der Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung allein oder weit überwiegend zu verantworten.
8. Mitbringen von Speisen und Getränken, Tiere
8.1. Das Bereitstellen und der Verzehr eigener Speisen und Getränken durch den Kunden bedarf der vorherigen Einwilligung des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine angemessene Vergütung zur Deckung der Gemeinkosten zu berechnen.
8.2. Vorbehaltlich einer vorherigen Einwilligung durch die Geschäftsführung des Hotels in Textform ist das Mitbringen von Tieren jeder Art wie z.B. Hunde, Katzen, Vögel oder Reptilien zu Veranstaltungen nicht gestattet.
9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
9.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus oder in Zusammenhang mit der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
9.3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
9.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
9.5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
10. Haftung des Hotels, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen, Rückgabe
10.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 10 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10.2. Mitgeführte Ausstellung- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
10.3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Urteil berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen aller Art, insbesondere Aufstellungs- und Dekorationsmaterial vorher mit dem Hotel abzustimmen.
10.4. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.
10.5. Verbleiben nach Ende der vereinbarten Veranstaltungszeit vom Kunden eingebrachte Gegenstände in den angemieteten Räumen, Flächen oder Vitrinen oder gibt der Kunde diese nicht zur vereinbarten Zeit zurück, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
11. Haftung des Kunden für Schäden, Rauchverbot
11.1. Ist der Kunde Unternehmer, haftet er auch für Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Dritte verursacht werden.
11.2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
11.3 Das Rauchen, Dampfen oder die Nutzung von E-Zigaretten, Vaporizern oder vergleichbaren Geräten ist auf dem gesamten Hotelgelände streng untersagt, insbesondere in Zimmern, gemeinschaftlich genutzten Bereichen, Außenanlagen, Parkplätzen und Gastronomiebereichen. Verstöße gegen das Rauchverbot berechtigen das Hotel, eine pauschale Gebühr in Höhe von EUR 350,00 für Reinigung und Mietausfall in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Reinigungskosten oder Mietausfall nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Begleitpersonen oder von ihm empfangene Besucher die Regelungen des Rauchverbots einhalten, insbesondere in dem von ihm angemieteten Zimmer.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Leer (Ostfriesland). Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Leer (Ostfriesland).
12.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
12.5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen jedoch nicht teil.
Hinweise zum Datenschutz
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Leda Hotel II GmbH & Co. KG, einschließlich aller dort beschäftigten Mitarbeiter, soweit diese für die Datenverarbeitung zuständig sind oder dies für die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten aus dem Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) oder dessen Anbahnung notwendig ist.
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Leda Hotel GmbH I & Co. KG
Ledastraße 25
26789 Leer
Telefon: +49 491 997530-0
E-Mail-Adresse: info@hotel-hafenspeicher.de
Wenn Sie das „Hotel Hafenspeicher“ per Telefon, Fax, E-Mail, über ein Hotelreservierungssystem oder persönlich vor Ort kontaktieren/anfragen, um die Möglichkeit eines Mietvertrags zu erkunden oder diesen abzuschließen, erheben wir folgende Daten von Ihnen:
- Anrede, Name, Vorname, Anschrift, Telefon (Festnetz und/oder Mobilfunk), E-Mail-Adresse,
- Informationen zur Art Ihres Aufenthaltes bei uns (privat oder dienstlich veranlasst),
- Informationen zur Dauer Ihres Aufenthaltes, einschließlich Anzahl der Personen,
- Informationen, welche für Ihren Aufenthalt bei uns relevant sind (z.B. Frühstück oder Weckruf)
Die Erhebung dieser Daten erfolgt
- um Sie als unseren Vertragspartner identifizieren zu können,
- um Ihren Aufenthalt bei uns vertragsgemäß erfüllen zu können,
- zur Korrespondenz mit Ihnen und zur Rechnungsstellung,
- zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 lit b DS-GVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mietvertrages bzw. seiner Anbahnung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bzw. dessen Anbahnung erforderlich.
Diese erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO eingewilligt haben.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, insoweit dies nach Art. 6 Abs. 1 lit b DS-GVO für die Abwicklung des Mietvertrages mit Ihnen erforderlich ist. Dazu gehört z.B. die Weitergabe an Ihren Beschäftigungsbetrieb, insoweit die Beherbergung dienstlich veranlasst war, die objektiv notwendige Weitergabe an staatliche Prüfungsstellen (z.B. Finanzamt im Rahmen jedweder steuerlichen Prüfungen, Meldebehörde), die Gerichte und anderer öffentlicher Behörden sowie Versicherungen zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte aus dem Mietvertrag oder zur Geltendmachung unserer Rechte aus dem Mietvertrag.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DS-GVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@hotel-hafenspeicher.de.